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BVerwG, 29.03.1977 - 5 ER 204.77 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Verfahrensgang
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.12.1976 - 7 A 59/76
- BVerwG, 29.03.1977 - 5 ER 204.77
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 31.08.1966 - V C 162.65
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 29.03.1977 - 5 ER 204.77
Zu Fragen, die die Vererblichkeit eines Anspruchs auf Sozialhilfe betreffen, hat das Bundesverwaltungsgericht bereits in BVerwGE 25, 23 Stellung genommen. - BVerwG, 22.08.1974 - V C 52.73
Voraussetzungen für die Gewährung von Pflegegeld wegen der Notwendigkeit der …
Auszug aus BVerwG, 29.03.1977 - 5 ER 204.77
Wartung und Pflege, die dem Pflegebedürftigen nahestehende Personen, insbesondere Angehörige, nach § 69 Abs. 3 Satz 1 und 2 BSHG F. 1969 leisten, sind ihrem Wesen nach gerade unentgeltlich (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG V C 52.73 - [FEVS 23, 45 = NDV 1975, 26]). - BVerwG, 14.12.1964 - V C 123.63
Anspruch des Hilfsbedürftigen gegen den Träger der öffentlichen Fürsorge auf …
Auszug aus BVerwG, 29.03.1977 - 5 ER 204.77
Daß für in der Vergangenheit liegende Zeitabschnitte in Regelfall Sozialhilfe nicht im Nachhinein verlangt werden kann, hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt entschieden (BVerwGE 20, 113 u.ö.).
- OVG Niedersachsen, 23.09.1998 - 4 L 6870/94
Übernahme der Kosten (aus Sozialhilfemitteln)
Für diesen Personenkreis hat der Senat bereits mehrfach ausgeführt, daß die von ihnen geleistete Hilfe ihrem Wesen nach gerade unentgeltlich ist und ein Anspruch, hierfür entlohnt zu werden, nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes offensichtlich nicht besteht (Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 - ; Beschluß vom 29. März 1977 - BVerwG 5 ER 204.77 -). - BVerwG, 12.04.1988 - 5 ER 269.86
Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Antrags auf Gewährung von Prozesskostenhilfe …
Für diesen Personenkreis hat der Senat bereits mehrfach ausgeführt, daß die von ihnen geleistete Hilfe ihrem Wesen nach gerade unentgeltlich ist und ein Anspruch, hierfür entlohnt zu werden, nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes offensichtlich nicht besteht (Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52.73 -; Beschluß vom 29. März 1977 - BVerwG 5 ER 204.77 -). - BVerwG, 12.04.1988 - 5 ER 208.87
Hilfe zur Pflege für Kriegsopferfürsorgeberechtigte
Für diesen Personenkreis hat der Senat bereits mehrfach ausgeführt, daß die von ihnen geleistete Hilfe ihrem Wesen nach gerade unentgeltlich ist und ein Anspruch, hierfür entlohnt zu werden, nach den Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes offensichtlich nicht besteht (Urteil vom 22. August 1974 - BVerwG 5 C 52/73 - Buchholz 436.0 § 69 BSHG Nr. 2 = FEVS 23, 45 = NDV 1975, 26; Beschluß vom 29. März 1977 - BVerwG V ER 204.77 -).